Für solche Fälle haben wir beim Einbringen der Zahnspange ein Döschen mit Wachs mitgegeben. Dieses kann zwischen den Fingern erwärmt werden und wie ein Kaugummi auf das störende Ende geklebt werden. Dieser Schutz hält allerdings nur bis zur nächsten MahlzeitMalzeit und muss dann erneuert werden. Zu unseren Praxisöffnungszeiten könnt ihr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, gerne in der Praxis vorbeikommen und wir kürzen den Draht mit einer Spezialzange. Am Wochenende und wenn die Praxis geschlossen ist, kann in besonders schlimmen Fällen der zahnärztliche Notdienst aufgesucht werden. Oft verfügt der Zahnarzt allerdings nicht über die erforderliche Spezialzange und entfernt den Draht einfach. Dann muss so schnell wie möglich unsere Praxis (auch wieder nach telefonischer Ankündigung) aufgesucht werden, damit der Draht ersetzt werden kann.
Wenn durch das lose Bracket keine Schmerzen entstehen und das Kauen und Essen nicht schmerzhaft ist, reicht es bei uns in der Praxis anzurufen und einen Termin für die Wiederbefestigung in einigen Tagen auszumachen. Manchmal gelingt es dem Patienten oder seinen Eltern auch, das Bracket selbst zu entfernen. Bei Schmerzen versuchen wir einen schnellstmöglichen Termin ggf. nur zur Entfernung zu finden und Terminieren das Kleben anschließend.
Wenn die Zahnspange noch hält und das abgebrochene Ende nicht stört, kann die Klammer bis zum nächsten Termin einfach weitergetragen werden. Wir überlegen dann gemeinsam ob das Halteelement wieder angebaut werden sollte oder ob wir warten können, bis ein Umbau oder die Umstellung auf eine andere Zahnspange geplant ist.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen (Einstufung in die Stufen 3, 4 und 5 der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen “KIG”) die Behandlung. Dabei muss die Therapie ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Alles was darüber hinausgeht, kann vom Patienten in Form einer Zuzahlung selbst übernommen werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse nur besondere Therapien im Rahmen einer kombiniert kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Therapie. Auch hierfür gelten bestimmte Indikationsgruppen aus dem KIG System.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung übernimmt, verlangt sie vom Patienten von jeder Rechnung einen Eigenanteil von 20% zunächst selbst zu bezahlen. Diese 20% werden nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurück erstattet und dienen der Krankenkasse als Sicherheit dafür, dass die Termine eingehalten und die Behandlung zu Ende gebracht wird.
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen, die Fehlstellung der Zähne wird dabei in verschieden Gruppen und Stufen eingeteilt werden. Die Stufen 1 und 2 können unter Umständen behandlungsbedürftig sein, aber in Ihrer Ausprägung zu leicht als dass ihre Therapie zu Lasten der Solidargemeinschaft durchgeführt werden kann. Die Stufen 3 – 5 werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Das KIG System ist eine einfache Tabelle. Sie auf die Vielfalt und Individualität aller Patienten anzuwenden ist schwierig. Denn in der individuellen Situation können Unterschiede bei der Behandlungsbedürftigkeit aus medizinischer Sicht und aus Sicht der Krankenkasse bestehen.
Luxus oder Notwendigkeit? Die Gründe dafür dass heute mehr Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene mit Zahnspangen versorgt werden als früher sind vielfältig. Zum einen sind die schädlichen Auswirkungen von Zahn- und Kieferfehlstellungen heute besser bekannt als früher, zum Anderen ist die Akzeptanz eine Spange zu tragen heute zu tage größer. Eltern legen weiterhin mehr Wert auf Zahngesundheit und eine Zahnkorrektur im Kindesalter sorgt ein Leben lang für ein schönes und gesundes Lächeln.
Nach abgeschlossenem Studium der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule (Universität) mit dem deutschen Staatsexamen, erfolgt eine 3 jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Diese Weiterbildung muss mindestens ein Jahr an einer Universität erfolgen. Die anderen Jahre können in einer Praxis für Kieferorthopädie erfolgen, wenn diese Praxis die Berechtigung zur Weiterbildung hat. Der Weiterbildungsassistent hat in seiner Facharztausbildung einen umfassenden Leistungskatalog zu erfüllen an dessen Ende noch eine separate Prüfung steht, bevor er sich Facharzt nennen darf. Viele Zahnärzte, die kieferorthopädisch tätig sind, aber keine solche Facharztausbildung absolviert haben, führen manchmal Zusatzbezeichnungen wie M.SC Kieferorthpädie oder Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie